Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kellereitechnik „Sengl-Pridt GmbH“ (nachfolgend SENGL-PRIDT oder Verkäufer genannt) für Bestellungen von Verbrauchern und Unternehmern.

  1. ALLGEMEINES

1.1. Warenlieferungen an Kunden von Sengl-Pridt erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Mitarbeiter von Sengl-Pridt sind nicht ermächtigt abweichende Zusagen oder Vereinbarungen zum Nachteil von Verbrauchern mündlich zu treffen.

1.2. Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Dienstleistungen oder von Sengl-Pridt zu erbringende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

 

  1. AUFTRAGSANNAHME

2.1. Von Sengl-Pridt gelegte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wenn der Verkäufer innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung und 14 Tagen einer schriftlichen Bestellung keine Ablehnung ausspricht, gilt der Auftrag als akzeptiert.

Sie stimmen zu, dass sie die Auftragsbestätigung und Rechnung elektronisch erhalten.

2.2. Enthält eine von Sengl-Pridt abgegebene schriftliche oder mündliche Willens- oder sonstige Erklärung einem vernünftigen Erklärungsempfänger erkennbaren Fehler oder Irrtum, so ist Sengl-Pridt jederzeit formlos berechtigt, die Willenserklärung entsprechend zu korrigieren.

2.3. Der Vertragsabschluss mit einem Unternehmer erfolgt unter dem Vorbehalt die Leistung im Falle nicht richtiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu erbringen.

Im Falle der Nicht- oder nur teilweise Verfügbarkeit wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.4. Alle Angaben sowie Zeichnungen, Beschreibungen und Abbildungen sind mangels abweichender Vereinbarung rechtlich unverbindlich. Alle Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster.

 

  1. ERFÜLLUNG, GEFAHRENÜBERGANG, REKLAMATION

3.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von Sengl-Pridt, selbst wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Nutzen und Gefahren gehen unabhängig davon spätestens mit dem Versand der Ware vom Firmensitz von Sengl-Pridt, bzw. bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über. Bei Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Preisstellung für die Lieferung.

Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Verschulden von Sengl-Pridt verursacht wurde. Für rechtzeitige Ankunft der Ware übernimmt Sengl-Pridt keine Haftung.

Keinerlei Haftung übernimmt Sengl-Pridt für ein Verschulden von Zulieferern, dies gilt auch dann, wenn diese direkt an den Käufer liefern.

 

  1. LIEFERUNG UND LIEFERVERZÖGERUNG

4.1. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt unter Vorbehalt unvorhersehbarer Umstände wie beispielsweise höherer Gewalt etc. Diese Umstände rechtfertigen eine Verlängerung der Lieferfrist, auch wenn diese beim Hersteller oder Zulieferer auftreten.

4.2. Reklamationen wegen vermeintlich fehlender oder unvollständiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Lieferscheins schriftlich zu melden. Falls der Kunde keinen Lieferschein erhalten hat, beginnt die Frist mit dem Erhalt der Rechnung. Diese Pflichtverkürzung schränkt das Gewährleistungsrecht des Kunden nicht ein, macht ihn jedoch im Fall eines Schadens ersatzpflichtig.

 

  1. ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE

5.1. Angebote von Sengl-Pridt sind unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrages.

5.2. Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die in einem Kostenvoranschlag enthaltene Preise für einen Monat verbindlich.

 

  1. PREISE

6.1. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die außerhalb des Einflusses von Sengl-Prdit liegen, wie beispielsweise Erhöhung der Einkaufspreise, Erhöhung der Steuern oder Lohnerhöhung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, so werden die betroffenen Preise entsprechend angepasst (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Sengl-Pridt behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ordentlich aufzubewahren und instand zu halten. Er haftet für Beschädigungen jeglicher Art sowie für Verlust ungeachtet der Entstehungsursache.

7.3. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentumsrecht von Sengl-Pridt hinzuweisen und Sengl-Pridt unverzüglich zu verständigen.

7.4. Sengl-Pridt ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden bzw. bei Verletzung der Pflicht durch den Kunden, unter anderem durch Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

  1. Zahlung

8.1. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

8.2. Bei Zahlungsverzug ist Sengl-Pridt berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte des Verkäufers, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Geräte zurückzunehmen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt.

8.3. Wenn ein Verbraucher in Zahlungsverzug gerät und Vertragszinsen vereinbart wurden, ist Sengl-Pridt berechtigt, zusätzlich zu den Vertragszinsen Zinsen in Höhe von 3,5 % pro Jahr zu verlangen. Wurden keine Vertragszinsen vereinbart, beträgt der Verzugszinssatz 13% pro Jahr mit quartalsmäßiger Verrechnung. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von jeweils 13% pro Jahr mit quartalsmäßiger Verrechnung zu verlangen.

8.4. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle durch die Rechtsverfolgung entstehenden prozessualen sowie schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten zu tragen, einschließlich der Mahnspesen, Kosten eines Inkassobüros und die Gebühren eines von Sengl-Pridt beauftragten Anwaltes.

8.5. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Aufpreis ist ausgeschlossen.

8.6. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Begleichung der Zinseszinsen, dann der Zinsen und Nebenkosten verwendet, bevor sie auf das ausstehende Kapital angewendet werden, beginnend von der ältesten Schuld.

 

  1. Gewährleistung

9.1. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bedingungen. In allen anderen Fällen gilt Folgendes:

9.2. Sengl-Pridt ist berechtigt, mangelhafte Waren innerhalb einer angemessenen Frist entweder gegen gleichartige, fehlerfreie Waren auszutauschen oder die Mängel zu beheben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.

9.3. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur, wenn der Kunde die Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate bei beweglichen Sachen und 2 Jahre bei unbeweglichen Sachen ab Übergabe.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet nachzuweisen, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war.

9.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch nicht von Sengl-Pridt vorgenommene Anordnung oder Montage, unsachgemäße Einrichtung, übermäßige Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung hinaus, nachlässige oder falsche Behandlung sowie die Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialen entstanden sind. Sowie Beschädigungen durch Dritte oder chemische Einflüsse. Die Gewährleistung deckt den natürlichen Verschleiß nicht ab.

9.6. Für Ware die als mindere Qualität verkauft worden ist, wird keine Gewähr geleistet.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Gerät Sengl-Pridt nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts steht dem Kunden nicht bei Verzuges wegen höherer Gewalt und bei Verzuges wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich von Waren und Geräten die nach Angaben des Kunden speziell hergestellt worden sind zu. Dieses Recht steht dem Verbraucher erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlichen gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

10.2. Andererseits ist Sengl-Pridt bei Zahlungsverzug des Kunden, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts steht dem Verkäufer eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% des Preises jener Waren zu, auf die sich der Rücktritt bezieht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.3. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren ist Sengl-Pridt grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanterweise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 20% der Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert, ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert berechnet werden.

 

  1. Haftung

11.1. Bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung von Sengl-Pridt für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstehen, es sei denn, es wird dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, Sengl-Pridt unverzüglich über jede ihm bekanntgewordene Schädigung durch eine vom Verkäufer gelieferte Ware zu informieren, insbesondere wenn er von Dritten im Rahmen der Produkthaftung zur Schadenersatzleistung oder Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird.

Haftungs- oder Regressansprüche sind schriftlich und mit genauer Schadensangabe sowie Nachweis, dass die Waren von Sengl-Pridt stammen, an die Geschäftsleitung zu richten.

 

  1. Datenverarbeitung

Der Kunde erteilt mit Vertragsannahme seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer und E-mail, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt sind oder bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und unternehmensbezogener Werbung verarbeitet werden.

 

  1. Gerichtsstand

Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenen Streitigkeiten ist das für den Sitz von Sengl-Pridt zuständige Gericht Neusiedl am See.

Für Verbrauchergeschäfte wird die Zuständigkeit österreichischer Gerichte vereinbart.

 

  1. Wegfall einzelner Klauseln, teilweise Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

In diesem Fall ist Sengl-Pridt berechtigt, eine dem Sinn und Zweck der wegfallenden Klausel nahekommende Ersatzklausel zu bestimmen, die an ihre Stelle tritt. Der Kunde ist an diese Klausel gebunden, es sei denn sie wäre grob ungültig.  Sollten einzelne Klauseln teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, so werden sie von den Vertragsparteien soweit aufrechterhalten, als sie gesetzlich zulässig sind.