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Kohlensäureimprägniergerät 4 stellig für die Herstellung von Perlwein/Frizzante

Artikelnummer: 3571 Kategorie: Schlagwort:
  • Anreicherung mittels Kohlensäure

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    Beschreibung

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    !! Achtung: unsere Anlagen liefern wir nur noch nach CE Norm aus !!

     

    Anreicherung mittels Kohlensäure

    Höhenverstellbar von 0,3 bis 2 lt Flaschen

     

    Leistung: ca. 300 Flaschen / Stunde bei 0,75lt Flaschen

     

    Das Gerät eignet sich für die Herstellung von Schaumwein, kohlensäurehaltigem Wasser, Bier, alkoholfreien Getränken und kohlensäurehaltigem Apfelsaft oder Apfelwein. Sowohl Glas- als auch Kunststoffflaschen (PET, PVC oder andere runde Flaschen) eignen sich für die Verwendung im Karbonator. Beachten Sie, dass die Flaschen einem Druck von 3 bar standhalten sollten. Das Gerät eignet sich für Flaschen mit einer Höhe von 180 bis 380 mm, einem Durchmesser von 50 bis 140 mm.

    Der Carbonator besteht aus Edelstahl (AISI 304). Die Maschine arbeitet mit CO2-Gas mit einem maximalen Druck von 3 bar. Das Druckniveau kann am Manometer überwacht werden. Das Druckniveau wird durch das Sicherheitsventil begrenzt.

     

    Es wird empfohlen, einen geeigneten Vorwärmer zu verwenden, der mit dem Gerät kompatibel ist. Der Vorwärmer verhindert, dass das Gas an seinem Ausgang einfriert. (Option Druckminderer beheizbar)

     

    Wichtig!

    Der Wein sollte eine Temperatur von ca. 4°C bis 6°C haben. Eine einfache Vorrichtung zur Karbonisierung von Flüssigkeiten in der Flasche.

     

    Funktionsweise:

    Der Wein wird in Flaschen vorgefüllt und kommt dann in die Druckspannkammern des Imprägniergerätes. Im Druckkessel wir die Kohlensäure automatisch vorgelegt, diese kann man mit einem Druckregler individuell einstellen.

     

    Das Gerät wird gewendet, sodass der Inhalt der Flaschen in die Druckkammern kommt und sich so mit der Kohlensäure vermischt.

    Im gleichen Moment, rinnt der Inhalt des bereits angereicherten Weines wieder zurück in die Flaschen und ist somit fertig zum verschließen.

     

    Bitte beachten Sie den gesetzlichen Höchstdruck welcher bei der Erzeugung vorgeschrieben ist.

     

    Aufzeichnungspflicht für:

    • Füllmenge
    • Vorhandener Druck in der Flasche
    • Füllprotokoll

     

     

    Perlwein = Mindestgehalt von 7 % Vol. Alkohol , der bei 20 °C zwischen 1 und maximal 2,5 barKohlensäureüberdruck aufweist